Allgemeine Geschäftsbedingungen für Galerien

 


1. Geltungsbereich

Diese AllgemeinenGeschäftsbedingungen sind für den gesamten Geschäftsverkehr derGalerie verbindlich. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen geltennicht. Der Käufer bestätigt durch seine Unterschrift, von denBedingungen Kenntnis genommen zu haben.

 


2. Kaufpreise

Die Kaufpreisesind in Euro angegeben. Sie enthalten die jeweils geltendeUmsatz­steuer. Für Kunstwerke des 20. Jahrhunderts leistet dieGalerie zur Abgeltung des gesetzlichen Folgerechts (§ 26 UrhG) sowieder Künstler­sozialversicherung eine Abgabe, die ebenfalls imKaufpreis enthalten ist.

 


3. Umsatzsteuererstattung

(3.1) Drittstaatenaußerhalb der EU: Nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften sindAusfuhrlieferungen in Drittstaaten außerhalb des EU-Binnenmarktesvon der Umsatzsteuer befreit. Nimmt ein Käufer den Kaufgegenstandselbst in das Ausland mit, so hat er Sicherheit in Höhe derUmsatzsteuer zu leisten, die ihm erstattet wird, sobald er denAusfuhr- /Abnehmernachweis der Galerie vorlegt.

 

(3.2) EU-Binnenmarkt: Ist der Käufer ein Unternehmer imumsatzsteuer­rechtlichen Sinne, der berechtigterweise seine vomAnsässigkeitsstaat in der EU erteilte USt-ID-Nummer verwendet,bleibt die Lieferung umsatzsteuerfrei, soweit beim Käufer in seinemStaat die Lieferung unter die Erwerbsbesteuerung fällt. Der Käuferhat jedoch Sicherheit in Höhe der Umsatzsteuer zu leisten, die ihmerstattet wird, sobald die USt-ID-Nummer richtig bei der Galerieeingeht. Stellt sich nachträglich die USt-ID-Nummer als falschheraus, so ist die Galerie berechtigt, vom Kaufvertragzurückzutreten.

 


4. Zahlungsbedingungen

Der Kaufpreis istmit Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig. Bei unbaren Zahlungen(Scheck, Banküberweisung, etc.) trägt der Käufer die Kosten derScheck- etc. -Einlösung.

 


5. Herausgabe und Eigentumsvorbehalt

(5.1) Der Käuferkann die Übergabe des Kaufgegenstandes nur gegen vollständigeBezahlung des Kaufpreises verlangen.

 

(5.2) DieÜbertragung des Eigentums am verkauften Gegenstand erfolgt unter deraufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des Kaufpreises.Die Galerie ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn derKäufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug kommt. Sofern derKaufgegenstand dem Käufer entgegen der in Ziffer 5.1 vorgesehenenRegelung bereits vor vollständiger Zahlung des Kauf­preisesübergeben wird, ist der Käufer verpflichtet, den Kaufgegenstand biszum Eigentumsübergang sorgfältig und pfleglich zu behandeln und vorBeschädigungen oder Abhandenkommen zu schützen.

 


6. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Käufer kanngegenüber der Galerie nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigfestgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte desKäufers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselbenVertragsverhältnis beruhen.

 


7. Verzug

(7.1) Schuldnerverzug: Kommt der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreisesoder einer Kaufpreisrate in Verzug, ist die Galerie berechtigt undauf Verlangen des Künstlers verpflichtet, dem Künstler Namen undAdresse des Käufers zu nennen. Im Falle des Verzugs des Käufers mitder Kaufpreiszahlung beträgt der Verzugszins­satz für das Jahrfünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bzw. acht Prozent­punkteüber dem Basiszinssatz, sofern der Käufer den Kauf in Ausübungseiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeittätigte. Die Galerie kann einen weitergehenden Schaden geltendmachen. Die Galerie ist mit Verzugseintritt berechtigt, sämtlichenoch ausstehenden Raten sofort fällig zu stellen.

 

(7.2) Annahmeverzug: Der Käufer kommt in Verzug, wenn er denKaufgegenstand innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist oderinnerhalb von 30 Tagen nach einem Leistungsangebot der Galerie nichtabholt. Nach Eintritt des Verzuges ist die Galerie berechtigt, denKaufgegenstand auf Gefahr und Kosten des Käufers zu versichern undzu lagern (§ 304 BGB).

 

(7.3) Nachfrist:Kommt der Käufer in Schuldner- oder Annahmeverzug, ist die Galerieberechtigt, vom Kaufvertrag unter angemessener Nachfristsetzungzurückzutreten. In diesem Fall kann die Galerie neben dengesetzlichen Rechten ihren Schadensersatz auch in der Weiseberechnen, dass der Käufer bei einem erneuten Verkauf der Kaufsacheden Mindererlös auszugleichen hat. Auf einen etwaigen Mehrerlös hatder Käufer keinen Anspruch.

 

 


 

8. Versendung des Kaufgegenstandes

Eine Versendungdes Kaufgegenstandes erfolgt nur auf schriftliche Anweisung desKäufers. Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes desKaufgegenstandes während der Versendung trägt der Käufer, soferner beabsichtigt, den Kaufgegen­stand im Rahmen seinergewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden.Beträgt der Wert des Kaufgegenstandes mehr als 150 €, soversichert die Galerie die Sendung auf Kosten des Käufers. DieGalerie kann nach eigenem sorgfältigem Ermessen Versandart undVersandmittel bestimmen und übernimmt keine Verpflichtung zumschnellsten oder billigsten Versand.

 

 


 

9. Rücksendungen

Rücksendungen andie Galerie erfolgen auf Kosten und Gefahren des Absenders. BeiRücksendung des Kaufgegenstandes zum Zwecke der Nacherfüllung trägtdie Galerie die Kosten der Rücksendung (§ 439 Abs. 2 BGB), es seidenn, es handelt sich um den Kauf eines nicht neu hergestellten Werksund der Kunde beabsichtigt, die gekaufte Ware im Rahmen seinergewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden.Unberechtigte Rücksendungen werden nicht angenommen. Für die darauffolgende Rücksendung trägt der Absender Kosten und Gefahr .

 

 


 10. Haftung

(10.1) Angaben zumKunstgegenstand: Werkbeschreibungen in Katalogen, Prospekten etc.beinhalten keine Garantie der Galerie für die Beschaffenheit desKaufgegenstandes. Sofern der Kunde beabsichtigt, die gekaufte Ware imRahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeitzu verwenden und es sich bei dem Kaufgegenstand nicht um ein neuhergestelltes Werk handelt, übernimmt die Galerie keine Haftung fürdie Vollständigkeit und Richtigkeit der in den Katalogen, Prospektenetc. enthaltenen Angaben zum Kunstgegenstand, soweit der Galerie dieUnrichtigkeit oder Unvollständigkeit nicht bekannt sein musste.

 

(10.2) Kommissionsgeschäft: Verkauft die Galerie die Ware als Kommissionär,so sind Mängelgewährleistungsansprüche ausgeschlossen, sofern derKunde beabsichtigt, die gekaufte Ware im Rahmen seiner gewerblichenoder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden und es sichbei dem Kaufgegenstand nicht um ein neu hergestelltes Werk handelt.Dies gilt auch für Fälschungen, soweit der Galerie die mangelndeEchtheit des Werks nicht hätte bekannt sein müssen. Der Käufer hatvor dem Verkauf die Gelegenheit, sich persönlich und gegebenenfallsdurch sachkundige Hilfe vom vertragsgemäßen Zustand und derEchtheit des Kaufgegenstandes zu überzeugen. Liegt einGewährleistungsfall vor, für den die Galerie gem. der vorstehendenBestimmung nicht haftet, so tritt die Galerie ihre gegebenenfallsgegen den Kommittenten bestehenden Ansprüche an den Käufer ab. DieGalerie kann aber in diesen Fällen nach ihrer Wahl denKaufgegenstand auch zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.

 

(10.3) Haftung:Für sämtliche Schäden, die von der Galerie oder deren gesetzlichenVertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässigherbeigeführt werden, haftet die Galerie unbegrenzt. Für Schädenaus der Verletzung des Körpers, Lebens oder der Gesundheit, die aufeiner fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung derGalerie, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfenberuhen, haftet die Galerie unabhängig vom Verschuldensgradebenfalls unbegrenzt. Die Galerie haftet für Schäden, die von derGalerie, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfenaufgrund von leichter Fahrlässigkeit herbeigeführt werden, nur,wenn die Galerie, ihre Organe oder ihre Erfüllungsgehilfen einevertragswesentliche Pflicht (Verpflichtungen, deren Erfüllung dieordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglichmachen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßigvertraut und vertrauen darf) verletzen. In diesem Fall ist dieHaftung der Galerie auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schadenbeschränkt. Im Übrigen ist die Haftung der Galerie ausgeschlossen.

 

(10.4) Gewährleistung: Ist das gelieferte Werk mangelhaft, kann der KäuferSchadensersatz wegen des Mangels nur nach zwei fehlgeschlagenenNacherfüllungsversuchen und nach Maßgabe der Haftungsbeschränkungin Ziffer

 

(10.5) dieserGeschäftsbedingungen geltend machen. Beabsichtigt der Kunde, diegekaufte Ware im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigenberuflichen Tätigkeit zu verwenden, kann er zunächst nurNacherfüllung verlangen, erst nach zwei fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuchen kann der Kunde vom Vertrag zurücktretenoder den Kaufpreis mindern sowie Schadensersatz nach Maßgabe derHaftungsbeschränkung in Ziffer 10.3 dieser AllgemeinenGeschäfts­bedingungen verlangen.

 

(10.6) Verjährung:Schadensersatzansprüche, die auf der Mangelhaftigkeit des Werkesberuhen, verjähren spätestens ein Jahr nach dem gesetzlichen Beginnder Verjährungsfrist, soweit die Ansprüche nicht auf Vorsatz derGalerie beruhen. Beabsichtigt der Käufer, den Kaufgegenstand imRahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeitzu verwenden, verjähren Schadens­­ersatz­ansprüchewegen Mängeln des gelieferten Werks, die nicht auf Vorsatz derGalerie beruhen, sechs Monate nach dem gesetzlichen Beginn derVerjährungs­frist, wenn es sich um ein nicht neu hergestelltesKunstwerk handelt. Sonstige Ansprüche wegen Mangelhaftigkeit desgelieferten Werks, die nicht auf Vorsatz der Galerie beruhen,verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichenVerjährungsbeginn, sofern es sich um ein nicht neu hergestelltesKunstwerk handelt. Beabsichtigt der Käufer, den Kaufgegenstand imRahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeitzu verwenden, verjähren diese Ansprüche, soweit sie nicht aufVorsatz der Galerie beruhen, innerhalb von sechs Monaten ab demgesetzlichen Verjährungsbeginn, wenn es sich um ein nicht neuhergestelltes Kunstwerk handelt, und innerhalb eines Jahres ab demgesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern es sich bei demKaufgegenstand um ein neu hergestelltes Kunstwerk handelt. DerAusschluss von Schadensersatzansprüchen bezieht sich nicht auf Fälledes § 309 Nr. 7 BGB (Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit undHaftung für grobes Verschulden).

 


11. Anwendbares Recht

Für dieRechtsbeziehungen zwischen der Galerie und dem Käufer giltaus­schließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. DieRegelungen aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen überVerträge über den internationalen Warenkauf („CISG“) findenkeine Anwendung.

 


12.Schlussbestimmungen

(12.1) Für dieAuslegung dieser Geschäftsbedingungen ist die deutsche Fassungmaßgebend.

(12.2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personendes öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögenist der Sitz der Galerie. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinenallgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Sollten eine oder mehrereBestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden,bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 



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